- Einleitung:
1.0 Die h26 wurde 1987 im Auftrag der Fa. Frauscher durch Hans Groop konstruiert und ist
eine Weiterentwicklung des 20 Jahre älteren H-Bootes. Die h26 ist ein elegantes Schiff im
8 m Bereich mit vier Schlafplätzen und den Cockpitmaßen einer 9 m Yacht und hat neben
einem modernen Unterwasserschiff, ein einfaches wirkungsvolles Rigg.
1.1 Die Klassenbestimmungen der h26 sind als so genannte offene Klassenbestimmung
formuliert. D.h. alles was in diesen nicht vorgeschrieben oder limitiert ist, ist erlaubt. Viele
Klassenbestimmungen befassen sich viel zu ausführlich mit jenen Bereichen, die vom
Eigner praktisch nicht beeinflussbar sind, daher wird versucht diesen Bereich möglichst
kurz und allg. zu halten.
1.2 Bei verschiedener Bauart des Kieles (MTK – Mittelkiel, KK – Kurzkiel und KS – Kielschwert)
ist der aktuelle nationale Yardstick anzuwenden, wobei bei fest eingebautem Motor diese
um einen Punkt erhöht wird. Klassenwertung nur für vermessene Boote, deren Eigner
Mitglied der Klassenvereinigung sind.
Bei Klassenwertung sind drei Segel (1 Fock, 1 Groß und 1 Spinnaker) zugelassen.
1.3 Die Mannschaft (inkl. Steuermann) beträgt min. 2 und max. 4 Personen und darf während
einer Wettfahrtserie nicht variiert werden.
1.4 Die Vermessung erfolgt prinzipiell (soweit nicht näher beschrieben) gemäß den ISAF
Equipment Rules of Sailing.
1.5 Die h26 -Klassenbestimmungen wurden von der Österreichischen h26-Klassenvereinigung
in Abstimmung mit der Bootswerft Frauscher, der deutschen h26-Klassenvereinigung und
einem offiziellen Vermesser des OeSV entwickelt.
1.6 Bei ev. Maßabweichungen zwischen Zeichnung und Text gilt die Angabe im Text. - Bootskörper:
2.1 Die Herstellungsrechte hat bzw. vergibt die Fa. Frauscher in Gmunden. Zum Schutz älterer
Schiffe sind keine geschwindigkeitsrelevanten Änderungen am Bootskörper, Kiel oder
Ruder erlaubt.
2.2 Hauptmaße:
Länge über Alles (LüA): 7.880 mm
Breite über Alles (BüA): 2.180 mm
Tiefgang bei Mittelkiel: 1.300 mm
Tiefgang bei Kurzkiel: 900 mm
Tiefgang bei Kielschwert: 600 bis 1.400 mm
2.3 Gesamtmasse:
Die Gesamtmasse der Yacht muss mindestens 1.350 kg in trockenem und segelfertigem
Zustand betragen, wobei folgendes inkludiert ist:
• Rumpf
• Kiel (650 kg +/- 15 kg)
• Ruder, Ruder-Ausleger und Auslegerverlängerung
h26 – Klassenbestimmungen Seite 2 von 6 Vers.1, Stand: 16.3.2008
• Vollständige Polstergrundausstattung, Laden sowie alle festen Einbauten
• Mast, Großbaum, Spinnakerbaum, stehendes Gut, Fallen, Hoch- und Niederholer,
Schoten und Trimmleinen
• Segel (1 Groß, 1 Fock, 1 Spinnaker)
Folgendes ist nicht inkludiert:
• Motor, Batterie
• Nicht fixierte Gegenstände
• Sicherheitsausrüstung und persönliche Gegenstände
Um die notwendige Mindestmasse zu erreichen sind entsprechende Ausgleichsmassen
aus Metall unter Deck zu gleichen Teilen im Heckbereich und im Bugbereich fix zu
montieren und in den Messbrief einzutragen. - Spieren:
3.1 Material: Als Material für Mast und Großbaum ist eine Aluminiumlegierung mit min. 90 %
Aluminium zu verwenden.
3.2 Mast: Die Mastposition ist definiert durch den waagrechten Abstand der Mastvorderkante
am Kabinendach zum Schnittpunkt der verlängerten Mittellinie des Vorstags mit der
Decksoberfläche. Dieses Maß (J-Maß) muss 2.420 mm +/- 40 mm betragen.
Der Mastquerschnitt in Längsrichtung einschließlich der Keep muss 115 mm +/- 10 mm und
in Querrichtung 80 mm +/- 10 mm betragen. Der Mast darf oberhalb von Messmarke 2
verjüngt sein, jedoch unterhalb der Messmarke 3 die Mindestmaße von 55 mm in
Längsrichtung und 42 mm in Querrichtung nicht unterschreiten.
Der Mast muss gerade und darf nicht drehbar sein. Eine permanente Biegung zwischen
Messmarke 1 und Messmarke 3 als Folge von Überdehnung von max. 50 mm ist zulässig.
Die Mindestmasse pro Länge beträgt 2.20 kg /m.
Messmarken von min. 10 mm Breite müssen aufgemalt oder durch hochwertiges
Klebeband permanent gut sichtbar (kontrastreich) am Mast an folgenden Positionen
angebracht werden:
Messmarke 1 (MM1o): Oberkante 520 mm +/- 5 mm oberhalb Kabinendach
Messmarke 2 (MM2u): Unterkante 7.140 mm +/- 5 mm oberhalb Messmarke 1
Messmarke 3 (MM3u): Unterkante max. 8.900 mm oberhalb Messmarke 1
3.3 Verstagung: Das stehende Gut (Verstagung) besteht aus: Ober-, Unterwanten,
Vorstag und Achterstag. Die Ober-/Unterwanten und das Vorstag müssen einen
Durchmesser von min. 4 mm aufweisen und dürfen nur mit Drehwantenspannern
einstellbar sein. Die Befestigungspunkte der Oberwanten am Mast befinden sich max.100
mm unterhalb und nicht oberhalb der Messmarke 2. Die Befestigungspunkte der
Unterwanten am Mast befinden sich 3.450 mm +/- 50 mm oberhalb von Messmarke 1.
Die Befestigungspunkte der Ober- bzw. Unterwanten am Deck haben sich am Schandeck
zu befinden und haben zur Mitte der Deckrundung im Bugbereich einen Abstand von 3.230
mm +/- 50 mm; d.h. die Püttingbügel für die Ober- und Unterwanten müssen innerhalb
dieses Bereiches am Schandeck befestigt sein.
Der Befestigungspunkt des Vorstages am Mast darf max. 20 mm höher als Messmarke 2
sein. Die Position des Befestigungspunktes für das Vorstag am Deck ist definiert mit
dessen Abstand zur Mitte der Deckrundung im Bugbereich und beträgt 340 mm +/- 40 mm
(siehe auch Riggplan).
Das Achterstag muss mindestens einen Durchmesser von 3 mm aufweisen.
Der Lagerpunkt des Spinnakerfalls darf max. 120 mm über Messmarke 2 und max. 90 mm
von der Mastvorderkante entfernt sein.
Salinge sind entsprechend dem Riggplan auszuführen und müssen min. 700 mm lang sein.
Die Befestigungspunkte der Salinge befinden sich 3.500 mm +/- 50 mm oberhalb von
h26 – Klassenbestimmungen Seite 3 von 6 Vers.1, Stand: 16.3.2008
Messmarke 1.
Die Oberkante (einschließlich Keep) des unverschieblich am Mast befestigten Großbaumes
darf nicht unterhalb der Messmarke 1 zu liegen kommen.
Die Verwendung von Trapezeinrichtungen jeglicher Art ist nicht erlaubt.
3.4 Großbaum: Der Großbaum weist einen konstanten Querschnitt auf und hat eine
integrierte Nut (Keep) für das Großsegelunterliek. Verjüngte oder gebogene Ausführungen
sind nicht erlaubt. Eine permanente Biegung die nicht größer als 30 mm gemessen
zwischen dem Mast und der Messmarke am Baum ist jedoch zulässig. Der
Baumquerschnitt in Höhenrichtung (inkl. Keep) muss 90 mm +/- 10 mm und in
Querrichtung 70 mm +/- 10 mm betragen.
Der Großbaum hat eine Messmarke mit einer Mindestbreite von 10 mm die permanent gut
sichtbar ist aufzuweisen. Die innere Kante dieser Messmarke 4 (MM 4) ist maximal 3.080
mm von der Achterkante bzw. dessen Verlängerung (im Bereich der Ausnehmung für den
Segeleinlauf) des Mastes entfernt. Der Großbaum muss sich dabei normal auf den Mast
befinden.
3,5 Spinnakerbaum: Der äußerste Punkt des angeschlagenen Spinnakerbaumes darf max.
2.440 mm von der Mastoberfläche (MVK) entfernt sein.
Der Anschlagpunkt ist in einer Höhe von 830 mm +/- 30 mm über der Messmarke 1
anzubringen. - Segel:
4.1 Als Segelmaterial sind Polyestertuch (Dacron), Mylar, Kevlar, Spectra sowie Pentax
zugelassen. Die Segel sind aus Bahnenmaterial gleicher Art zu fertigen.
Das Klassenemblem, Nationalitätskennzeichen und Segelnummer sind auf beiden Seiten
des Großsegels anzubringen. Die Nationalitätskennzeichen und Segelnummer sind auf
beiden Seiten des Spinnakers anzubringen. Positionen und Größen entsprechend ISAF
Regeln.
4.2 Großsegel: Das Großsegel muss innerhalb folgender Begrenzungen geführt werden:
Oberkante der Messmarke 1 am Mast (MM1o)
Unterkante der Messmarke 3 am Mast (MM3u)
Innerhalb der Messmarke 4 am Großbaum (MM4)
Das Achterliek darf max. 9.200 mm betragen.
Die Mittelbreite darf max. 1.920 mm und
die 3/ 4 Breite max. 1.110 mm betragen.
Die Kopfbrettbreite ist mit max. 120 mm beschränkt.
Das Segel muss 4 Latten am Achterliek aufweisen. Deren Positionen soll das Achterliek in
5 gleiche Teile teilen wobei eine Toleranz von +/- 50 mm erlaubt ist.
4.3 Fock: Die Fock darf folgende Maxmaldimensionen aufweisen:
• Vorlieklänge: 7.650 mm
• Achterlieklänge: 7.080 mm
• Unterlieklänge: 2.800 mm
• Mittellänge: 7.450 mm
• Kopfbreite: 45 mm
Das Segel muss 3 Latten am Achterliek aufweisen. Deren Positionen soll das Achterliek in
4 gleiche Teile teilen wobei eine Toleranz von +/- 50 mm erlaubt ist.
h26 – Klassenbestimmungen Seite 4 von 6 Vers.1, Stand: 16.3.2008
4.4 Spinnaker: Der Spinnaker muss ein dreieckiges Segel aus Polyestertuch (Dacron) mit
min. 35 g/m² sein, das über seine Mittellinie symmetrisch ist. Es darf keine Vorrichtung
beinhalten um die Form des Segels verändern zu können.
Die Längen der Seitenlieken dürfen 7.300 mm nicht überschreiten. Die halbe Breite des
Unterlieks darf 2.400 mm nicht überschreiten. Die halbe Breite gemessen zwischen den
Punkten an den Seitenlieken und der Mittelfalte 3.500 mm vom Kopf muss 2.650 +/- 50
mm betragen.
Der Abstand vom Kopf zur Mitte des Unterlieks darf 9.000 mm nicht überschreiten. Dieses
Maß muss bei ausgebreitetem Segel genommen werden, das flach auf dem Boden aufliegt
und bei genügendem Zug zwischen Kopf und Mitte Unterliek keine Falten quer zur
Messlinie aufweist. - Sonstiges:
5.1 Folgende Ausrüstung ist an Bord zu führen:
• Schwimmwesten für alle Personen an Bord
• Schleppleine min. 15m Länge und min. 10 mm Durchmesser
• 2 Paddel
• 1 Anker min. 7 kg
• Ankerleine mit min. 25 m Länge (Schleppleine kann verwendet werden)
• 1 Kübel mit min. 8 l Fassungsvermögen
5.2 Anlagen:
Segelplan
Riggplan incl. Decksplan
h26 – Klassenbestimmungen Seite 5 von 6 Vers.1, Stand: 16.3.2008
h26 – Klassenbestimmungen Seite 6 von 6 Vers.1, Stand: 16.3.2008
h26 – Klassenbestimmungen Seite 1 von 6 Vers.1, Stand: 16.3.2008
Klassenbestimmungen
- Einleitung:
1.0 Die h26 wurde 1987 im Auftrag der Fa. Frauscher durch Hans Groop konstruiert und ist
eine Weiterentwicklung des 20 Jahre älteren H-Bootes. Die h26 ist ein elegantes Schiff im
8 m Bereich mit vier Schlafplätzen und den Cockpitmaßen einer 9 m Yacht und hat neben
einem modernen Unterwasserschiff, ein einfaches wirkungsvolles Rigg.
1.1 Die Klassenbestimmungen der h26 sind als so genannte offene Klassenbestimmung
formuliert. D.h. alles was in diesen nicht vorgeschrieben oder limitiert ist, ist erlaubt. Viele
Klassenbestimmungen befassen sich viel zu ausführlich mit jenen Bereichen, die vom
Eigner praktisch nicht beeinflussbar sind, daher wird versucht diesen Bereich möglichst
kurz und allg. zu halten.
1.2 Bei verschiedener Bauart des Kieles (MTK – Mittelkiel, KK – Kurzkiel und KS – Kielschwert)
ist der aktuelle nationale Yardstick anzuwenden, wobei bei fest eingebautem Motor diese
um einen Punkt erhöht wird. Klassenwertung nur für vermessene Boote, deren Eigner
Mitglied der Klassenvereinigung sind.
Bei Klassenwertung sind drei Segel (1 Fock, 1 Groß und 1 Spinnaker) zugelassen.
1.3 Die Mannschaft (inkl. Steuermann) beträgt min. 2 und max. 4 Personen und darf während
einer Wettfahrtserie nicht variiert werden.
1.4 Die Vermessung erfolgt prinzipiell (soweit nicht näher beschrieben) gemäß den ISAF
Equipment Rules of Sailing.
1.5 Die h26 -Klassenbestimmungen wurden von der Österreichischen h26-Klassenvereinigung
in Abstimmung mit der Bootswerft Frauscher, der deutschen h26-Klassenvereinigung und
einem offiziellen Vermesser des OeSV entwickelt.
1.6 Bei ev. Maßabweichungen zwischen Zeichnung und Text gilt die Angabe im Text. - Bootskörper:
2.1 Die Herstellungsrechte hat bzw. vergibt die Fa. Frauscher in Gmunden. Zum Schutz älterer
Schiffe sind keine geschwindigkeitsrelevanten Änderungen am Bootskörper, Kiel oder
Ruder erlaubt.
2.2 Hauptmaße:
Länge über Alles (LüA): 7.880 mm
Breite über Alles (BüA): 2.180 mm
Tiefgang bei Mittelkiel: 1.300 mm
Tiefgang bei Kurzkiel: 900 mm
Tiefgang bei Kielschwert: 600 bis 1.400 mm
2.3 Gesamtmasse:
Die Gesamtmasse der Yacht muss mindestens 1.350 kg in trockenem und segelfertigem
Zustand betragen, wobei folgendes inkludiert ist:
• Rumpf
• Kiel (650 kg +/- 15 kg)
• Ruder, Ruder-Ausleger und Auslegerverlängerung
h26 – Klassenbestimmungen Seite 2 von 6 Vers.1, Stand: 16.3.2008
• Vollständige Polstergrundausstattung, Laden sowie alle festen Einbauten
• Mast, Großbaum, Spinnakerbaum, stehendes Gut, Fallen, Hoch- und Niederholer,
Schoten und Trimmleinen
• Segel (1 Groß, 1 Fock, 1 Spinnaker)
Folgendes ist nicht inkludiert:
• Motor, Batterie
• Nicht fixierte Gegenstände
• Sicherheitsausrüstung und persönliche Gegenstände
Um die notwendige Mindestmasse zu erreichen sind entsprechende Ausgleichsmassen
aus Metall unter Deck zu gleichen Teilen im Heckbereich und im Bugbereich fix zu
montieren und in den Messbrief einzutragen. - Spieren:
3.1 Material: Als Material für Mast und Großbaum ist eine Aluminiumlegierung mit min. 90 %
Aluminium zu verwenden.
3.2 Mast: Die Mastposition ist definiert durch den waagrechten Abstand der Mastvorderkante
am Kabinendach zum Schnittpunkt der verlängerten Mittellinie des Vorstags mit der
Decksoberfläche. Dieses Maß (J-Maß) muss 2.420 mm +/- 40 mm betragen.
Der Mastquerschnitt in Längsrichtung einschließlich der Keep muss 115 mm +/- 10 mm und
in Querrichtung 80 mm +/- 10 mm betragen. Der Mast darf oberhalb von Messmarke 2
verjüngt sein, jedoch unterhalb der Messmarke 3 die Mindestmaße von 55 mm in
Längsrichtung und 42 mm in Querrichtung nicht unterschreiten.
Der Mast muss gerade und darf nicht drehbar sein. Eine permanente Biegung zwischen
Messmarke 1 und Messmarke 3 als Folge von Überdehnung von max. 50 mm ist zulässig.
Die Mindestmasse pro Länge beträgt 2.20 kg /m.
Messmarken von min. 10 mm Breite müssen aufgemalt oder durch hochwertiges
Klebeband permanent gut sichtbar (kontrastreich) am Mast an folgenden Positionen
angebracht werden:
Messmarke 1 (MM1o): Oberkante 520 mm +/- 5 mm oberhalb Kabinendach
Messmarke 2 (MM2u): Unterkante 7.140 mm +/- 5 mm oberhalb Messmarke 1
Messmarke 3 (MM3u): Unterkante max. 8.900 mm oberhalb Messmarke 1
3.3 Verstagung: Das stehende Gut (Verstagung) besteht aus: Ober-, Unterwanten,
Vorstag und Achterstag. Die Ober-/Unterwanten und das Vorstag müssen einen
Durchmesser von min. 4 mm aufweisen und dürfen nur mit Drehwantenspannern
einstellbar sein. Die Befestigungspunkte der Oberwanten am Mast befinden sich max.100
mm unterhalb und nicht oberhalb der Messmarke 2. Die Befestigungspunkte der
Unterwanten am Mast befinden sich 3.450 mm +/- 50 mm oberhalb von Messmarke 1.
Die Befestigungspunkte der Ober- bzw. Unterwanten am Deck haben sich am Schandeck
zu befinden und haben zur Mitte der Deckrundung im Bugbereich einen Abstand von 3.230
mm +/- 50 mm; d.h. die Püttingbügel für die Ober- und Unterwanten müssen innerhalb
dieses Bereiches am Schandeck befestigt sein.
Der Befestigungspunkt des Vorstages am Mast darf max. 20 mm höher als Messmarke 2
sein. Die Position des Befestigungspunktes für das Vorstag am Deck ist definiert mit
dessen Abstand zur Mitte der Deckrundung im Bugbereich und beträgt 340 mm +/- 40 mm
(siehe auch Riggplan).
Das Achterstag muss mindestens einen Durchmesser von 3 mm aufweisen.
Der Lagerpunkt des Spinnakerfalls darf max. 120 mm über Messmarke 2 und max. 90 mm
von der Mastvorderkante entfernt sein.
Salinge sind entsprechend dem Riggplan auszuführen und müssen min. 700 mm lang sein.
Die Befestigungspunkte der Salinge befinden sich 3.500 mm +/- 50 mm oberhalb von
h26 – Klassenbestimmungen Seite 3 von 6 Vers.1, Stand: 16.3.2008
Messmarke 1.
Die Oberkante (einschließlich Keep) des unverschieblich am Mast befestigten Großbaumes
darf nicht unterhalb der Messmarke 1 zu liegen kommen.
Die Verwendung von Trapezeinrichtungen jeglicher Art ist nicht erlaubt.
3.4 Großbaum: Der Großbaum weist einen konstanten Querschnitt auf und hat eine
integrierte Nut (Keep) für das Großsegelunterliek. Verjüngte oder gebogene Ausführungen
sind nicht erlaubt. Eine permanente Biegung die nicht größer als 30 mm gemessen
zwischen dem Mast und der Messmarke am Baum ist jedoch zulässig. Der
Baumquerschnitt in Höhenrichtung (inkl. Keep) muss 90 mm +/- 10 mm und in
Querrichtung 70 mm +/- 10 mm betragen.
Der Großbaum hat eine Messmarke mit einer Mindestbreite von 10 mm die permanent gut
sichtbar ist aufzuweisen. Die innere Kante dieser Messmarke 4 (MM 4) ist maximal 3.080
mm von der Achterkante bzw. dessen Verlängerung (im Bereich der Ausnehmung für den
Segeleinlauf) des Mastes entfernt. Der Großbaum muss sich dabei normal auf den Mast
befinden.
3,5 Spinnakerbaum: Der äußerste Punkt des angeschlagenen Spinnakerbaumes darf max.
2.440 mm von der Mastoberfläche (MVK) entfernt sein.
Der Anschlagpunkt ist in einer Höhe von 830 mm +/- 30 mm über der Messmarke 1
anzubringen. - Segel:
4.1 Als Segelmaterial sind Polyestertuch (Dacron), Mylar, Kevlar, Spectra sowie Pentax
zugelassen. Die Segel sind aus Bahnenmaterial gleicher Art zu fertigen.
Das Klassenemblem, Nationalitätskennzeichen und Segelnummer sind auf beiden Seiten
des Großsegels anzubringen. Die Nationalitätskennzeichen und Segelnummer sind auf
beiden Seiten des Spinnakers anzubringen. Positionen und Größen entsprechend ISAF
Regeln.
4.2 Großsegel: Das Großsegel muss innerhalb folgender Begrenzungen geführt werden:
Oberkante der Messmarke 1 am Mast (MM1o)
Unterkante der Messmarke 3 am Mast (MM3u)
Innerhalb der Messmarke 4 am Großbaum (MM4)
Das Achterliek darf max. 9.200 mm betragen.
Die Mittelbreite darf max. 1.920 mm und
die 3/ 4 Breite max. 1.110 mm betragen.
Die Kopfbrettbreite ist mit max. 120 mm beschränkt.
Das Segel muss 4 Latten am Achterliek aufweisen. Deren Positionen soll das Achterliek in
5 gleiche Teile teilen wobei eine Toleranz von +/- 50 mm erlaubt ist.
4.3 Fock: Die Fock darf folgende Maxmaldimensionen aufweisen:
• Vorlieklänge: 7.650 mm
• Achterlieklänge: 7.080 mm
• Unterlieklänge: 2.800 mm
• Mittellänge: 7.450 mm
• Kopfbreite: 45 mm
Das Segel muss 3 Latten am Achterliek aufweisen. Deren Positionen soll das Achterliek in
4 gleiche Teile teilen wobei eine Toleranz von +/- 50 mm erlaubt ist.
h26 – Klassenbestimmungen Seite 4 von 6 Vers.1, Stand: 16.3.2008
4.4 Spinnaker: Der Spinnaker muss ein dreieckiges Segel aus Polyestertuch (Dacron) mit
min. 35 g/m² sein, das über seine Mittellinie symmetrisch ist. Es darf keine Vorrichtung
beinhalten um die Form des Segels verändern zu können.
Die Längen der Seitenlieken dürfen 7.300 mm nicht überschreiten. Die halbe Breite des
Unterlieks darf 2.400 mm nicht überschreiten. Die halbe Breite gemessen zwischen den
Punkten an den Seitenlieken und der Mittelfalte 3.500 mm vom Kopf muss 2.650 +/- 50
mm betragen.
Der Abstand vom Kopf zur Mitte des Unterlieks darf 9.000 mm nicht überschreiten. Dieses
Maß muss bei ausgebreitetem Segel genommen werden, das flach auf dem Boden aufliegt
und bei genügendem Zug zwischen Kopf und Mitte Unterliek keine Falten quer zur
Messlinie aufweist. - Sonstiges:
5.1 Folgende Ausrüstung ist an Bord zu führen:
• Schwimmwesten für alle Personen an Bord
• Schleppleine min. 15m Länge und min. 10 mm Durchmesser
• 2 Paddel
• 1 Anker min. 7 kg
• Ankerleine mit min. 25 m Länge (Schleppleine kann verwendet werden)
• 1 Kübel mit min. 8 l Fassungsvermögen
5.2 Anlagen:
Segelplan
Riggplan incl. Decksplan
h26 – Klassenbestimmungen Seite 5 von 6 Vers.1, Stand: 16.3.2008
h26 – Klassenbestimmungen Seite 6 von 6 Vers.1, Stand: 16.3.2008